02. Januar 2024

Gebiets- und Verwaltungsreform am 1.1.1974

 

Am 1. Januar 1974 wurde im Saarland eine umfassende Gebiets- und Verwaltungsreform durchgeführt. Grundlage hierfür war das Gesetz über die Neugliederung der Kreise und Gemeinden vom 19. Dezember 1973. Die Anzahl der Gemeinden reduzierte sich von 345 auf 50, und die sieben Landkreise wurden zu fünf umstrukturiert, ergänzt durch einen neu geschaffenen Regionalverband. Die ehemaligen Gemeinden wurden zu Ortsteilen mit eigenen Ortsräten innerhalb der neuen Gemeindestrukturen. Diese Reform führte nebenbei teils zu finanziellen Problemen in den neuen Kommunen, da viele Verantwortliche vor der Reform die vorhandenen finanziellen Ressourcen für den Bau von Einrichtungen in ihren alten Kommunen verwendeten und so manchen Wunsch in die Realität umsetzten. Die neuen Gemeinden wiesen alle über 6000 Einwohner auf. Die größte Gemeinde, die ihre Selbstständigkeit verlor, war dabei Dudweiler, das als neuer Stadtbezirk in die Landeshauptstadt Saarbrücken integriert wurde.
Die Zusammenlegung der Gemeinden verlief nicht immer reibungslos, da einige Orte gegen die Reform protestierten. Ein Beispiel ist Bayerisch Kohlhof, der zunächst Teil von Neunkirchen wurde, sich aber viel stärker mit Limbach verbunden fühlte. Nach anhaltenden Protesten durch eine Bürgerinitiative stimmte der Landtag 1985 zu, dass Bayerisch Kohlhof wieder zur Gemeinde Kirkel-Limbach zurückkehren konnte.

 

 


 

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