13. März 2017
Fütterungsverbot von Tauben
Das Füttern von Tauben ist nach der Polizeiverordnung zur Abwehr von verwilderten Haustauben und Wildtauben ausgehenden Gesundheitsgefahren in der Kreisstadt Saarlouis verboten.
In letzter Zeit kam es in der Innenstadt dennoch häufig zu Vorfällen, bei denen größere Mengen Vogelfutter verteilt wurden, wodurch auch eine Vielzahl von Ratten angelockt wurde, deren Bekämpfung sich äußerst schwierig darstellt. Der Neue Betriebshof Saarlouis führt zurzeit eine Bekämpfungsaktion durch. Deren Bemühungen werden jedoch vergeblich sein, solange den Ratten ein nahezu unbegrenztes Nahrungsangebot zur Verfügung steht. Es wird daher eindringlich darum gebeten, das Verteilen von Vogelfutter zu unterlassen.
Verstöße gegen das Fütterungsverbot werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet, die bis zu 5.000 Euro betragen kann. In einem aktuellen Fall hat die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis bereits nach Verwarnung und erneutem Verstoß gegen die Polizeiverordnung ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro ausgesetzt.
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