10. Februar 2024

Nein, die Diskussion über die Entfernung des Begriffs Rasse war und ist nicht leicht

 


Bild für Originalgröße anklicken

 

Die Diskussion über die Entfernung des Begriffs "Rasse" aus der saarländischen Verfassung (Artikel 12) sowie der deutschen Verfassung, speziell aus Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem es um das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen geht, ist komplex und von verschiedenen Perspektiven geprägt. Gegen die Entfernung dieses Begriffes werden mehrere Argumente vorgebracht:
i. Historischer Kontext und Bewusstsein: Einige argumentieren, dass der Begriff "Rasse" im Grundgesetz eine historische Bedeutung hat, die an die Schrecken des Nationalsozialismus und dessen rassenideologische Verbrechen erinnert. Die Beibehaltung des Begriffes im Grundgesetz könnte somit als Mahnung und ständige Erinnerung an die Vergangenheit und als klares Bekenntnis gegen Rassismus und Diskriminierung dienen.
ii. Rechtliche Klarheit und Schutz: Es wird befürchtet, dass die Entfernung des Begriffes "Rasse" aus dem Grundgesetz zu rechtlicher Unsicherheit führen könnte, insbesondere im Hinblick auf die Interpretation bestehender Antidiskriminierungsgesetze und -richtlinien. Der Begriff wird in vielen internationalen Dokumenten und Übereinkommen verwendet, wie z.B. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder in verschiedenen UN-Konventionen. Eine Abweichung von dieser Terminologie könnte daher die rechtliche Klarheit und den Schutz vor Diskriminierung beeinträchtigen.
iii. Internationale Abstimmung: Ein weiteres Argument ist die Notwendigkeit der internationalen Abstimmung in Menschenrechtsfragen. Die Entfernung des Begriffes "Rasse" aus der deutschen Verfassung könnte zu einer Inkonsistenz mit internationalen Standards und Abkommen führen, an die Deutschland gebunden ist.
iv. Befürchtungen vor einer Verharmlosung: Einige befürchten, dass durch die Entfernung des Begriffes "Rasse" die Existenz von Rassismus und dessen Auswirkungen verharmlost oder weniger sichtbar gemacht werden könnte. Der explizite Gebrauch des Begriffes in der Verfassung signalisiert für viele die Anerkennung und den Ernst, mit dem der Staat Rassismus entgegentritt.
v. Praktische Auswirkungen auf Antidiskriminierungsarbeit: Es gibt Bedenken, dass die Entfernung des Begriffes "Rasse" praktische Auswirkungen auf die Arbeit von Antidiskriminierungsstellen und -initiativen haben könnte. Diese verwenden den Begriff oft in ihrer täglichen Arbeit, um rassistische Diskriminierung zu identifizieren und dagegen vorzugehen.
Die Debatte über die Verwendung des Begriffes "Rasse" in der deutschen Verfassung ist also von einer Vielzahl von juristischen, historischen, praktischen und ethischen Überlegungen geprägt. Im Saarland wurde die Entfernung des Begriffes beschlossen, auf Bundesebene scheint man ihn zu belassen. (cg)

 

 


 

Permanenter Link zu diesem Artikel:
http://rodena.de/index.php?id=1707546042

 


 

eine Seite zurück

Zurück zur Startseite der Rodena ePapers

 


 

Könnte Sie vielleicht auch interessieren

25. April 2024, Stadtratswahlen dóómóls und heute

» Beitrag anzeigen

 


 

25. April 2024, Ausweitung Bildungsurlaub

» Beitrag anzeigen

 


 

24. April 2024, Altersbilder: neu denken - Gesprächsreihe mit Barbara Wackernagel-Jacobs und Gästen

» Beitrag anzeigen

 


 

24. April 2024, Ford Saarlouis - vom lauten Vorzeigeprojekt zum stillen Abgesang

» Beitrag anzeigen

 


 

23. April 2024, Rund um Taschenuhren

» Beitrag anzeigen

 


 

22. April 2024, Zentralen Maiveranstaltung des DGB

» Beitrag anzeigen

 


 

22. April 2024, Pessach-Fest beginnt heute

» Beitrag anzeigen

 


 

22. April 2024, 50 Jahre Stausee Losheim, 28. April 1974 - 2024

» Beitrag anzeigen

 


 

20. April 2024, Kinderkleider- und Spielzeugbörse in Picard

» Beitrag anzeigen

 


 

07. April 2024, Hexen- und Zaubernacht im Erlebnisbergwerk Velsen

» Beitrag anzeigen

 


 

 

 

     
 

In eigener Sache: Artikel, die hier veröffentlicht werden sollen, schicken Sie bitte an webredaktion@rodena.de . Mit Einsendung unterliegen eingereichtes Bild- und Textmaterial der academia wadegotia Documentation Licence.

 
Impressum | Datenschutz | RSS Impressum

Partnersite Gemeinde Wadgassen (private Seite) auf grossgemeinde-wadgassen.de | Technische Umsetzung durch csw germany