Das Wappen mit und ohne Schriftzug sowie sämtliche Wappenminderungen und Ergänzungen sind in die "Offene Wappenrolle SaarLorLux" aufgenommen worden. Es ist damit nach §12 BGB (Namensrecht) geschützt. "Wir stellen an uns bei allen historischen Arbeiten den Anspruch von Exaktheit und wissenschaftlich-fundiertem Vorgehen. Somit war vollkommen klar, dass wir in einem ersten Schritt die Dokumentenlage rund um mögliche Rodener Wappen überprüften, um vielleicht ein schon existierendes Wappen zu finden. Nachdem wir aber nur auf Wappen gestoßen sind, die Familienwappen darstellten, die das Rodener Gebiet ihr eigen nannte, entwickelten wir von Grund auf ein neues Wappen. Dabei achteten wir auf herldische Korrektheit und Einzigartigkeit. Zwei grundlegende Voraussetzungen für die Eintragung eines Wappens in eine Wappenrolle. Es war viel Recherchearbeit notwendig, aber nun ist es geschafft. Die Wappenbriefe gingen uns am 20.05.2009 zu. Datiert sind die Wappen auf den 01. resp. 10.05.2009." (Andreas Neumann)