18. Januar 2017
Wasserspaß für Jung mit Alt
Im Rahmen der Reihe „Aktiv älter werden...Kurse und Veranstaltungen - auch für zukünftige Seniorinnen und Senioren“ bieten die Seniorenmoderatorin, die Familienbildungsstätte Saarlouis e.V., die wbs Saarlouis GmbH und der TV 1872 Saarlouis e.V. ab Donnerstag, 09. Februar 2017 um 16 Uhr im Aqualouis Saarlouis eine neue Kursreihe an. Leiter ist Sportlehrer Rolf Teiter. Möchten Sie einmal sicher mit ihren Enkeln oder Patenkindern einen unbeschwerten Nachmittag verbringen und selbst sicherer im Wasser werden? Wir bieten Ihnen einen neuen Kurs zur Wassergewöhnung für Kinder ab 3 Jahren und ihren Großeltern/Verwandten an.
Der spielerische Umgang mit dem Wasser bewirkt eine frühzeitige Bewegungsförderung, doch vor allem macht es Spaß, sich gemeinsam mit den Großeltern oder Tanten/Onkeln im Wasser bewegen zu können. Mit Liedern, lustigen Übungen und vielem bunten Spielmaterial wird den Kindern der Aufenthalt im Wasser so angenehm wie möglich gestaltet und die unangenehmen Eigenschaften wie Nässe oder Kälte damit kompensiert.
In diesem Kurs werden Gleichgewichts- und Bewegungssinn stimuliert und angeregt sowie die Körperspannung geschult. Die Großeltern oder sontsige Verwandte werden angeleitet, sicher mit den Kindern im Wasser umzugehen und Risiken zu vermeiden.Die Anleitung mit einem erfahrenen Sportlehrer bietet ihnen einen sicheren Rahmen und ermöglicht ein unbeschwertes gemeinsames Vergnügen. Auch Großeltern, die selbst nicht schwimmen können, sind in diesem Kurs herzlich willkommen.
Mitzubringen: Schwimmflügel für die Kinder. Es finden 10 Termine statt. Die Kursgebühr beträgt 80,00 Euro für 1 Erwachsenen mit 1 Kind inclusive Eintritt. Für jedes weitere Kind wird nur bei Kindern über 6 Jahren der Eintritt von 2,00 Euro pro Termin fällig. Anmeldung unter Familienbildungsstätte Sls e.V., Tel.: 06831/43637 oder E-Mail fbs-sls@t-online.de. Inhaber des Saarlouiser Familien- und Sozialpasses ( z.B. Empfänger/-innen von ALG II, 1-€ Jobber/-innen, Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen mit Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen, Rentner/-innen mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung, Empfänger/-innen von Wohngeld und Kriegsopferfürsorge sowie Empfänger/-innen von sonstigen Leistungen der Sozialgesetzgebung (SGB), -Empfänger/-innen von Pflegegeldleistungen können bei Einreichung der entsprechenden Nachweise einen Nachlass von bis zu 20 % erhalten. Der Nachweis muss mit der Anmeldung vorgelegt werden. Rückwirkend ist eine Ermäßigung nicht möglich. Cra
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